Im Juni 2021 hat der Bundestag eine neue Pflegereform beschlossen. Seit dem 1. Januar 2022 sind nun alle Regelungen in Kraft. Erfahren Sie hier die wichtigsten Veränderungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen, also die Beträge für den ambulanten Pflegedienst, und für die Kurzzeitpflege sind seit 1. Januar 2022 angehoben worden.
  • Durch einen höheren Zuschuss zu den Pflegekosten im Heim sollen Bewohner:innen seit 1. Januar 2022 finanziell entlastet werden.
  • Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung können unter bestimmten Bedingungen auch noch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden.
  • Neu: Zusätzlich besteht ein Anspruch gegen die Krankenkasse auf Übergangspflege im Krankenhaus, wenn die Versorgung einer Person nicht anders sichergestellt werden kann

Quelle: Verbraucherzentrale

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