ANTRAG STELLEN
Wenn Sie der Auffassung sind, oder aber den ärztlichen Hinweis bekommen, dass bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, dann können Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
Zuständig hierfür ist Ihre Pflegekasse (Krankenkasse).
Ein Anruf oder ein formloses Schreiben reicht erst mal aus, um Ihren Anspruch zu dokumentieren und das „Rad “ in Bewegung zu setzen.
Sie erhalten dann von Ihrer Pflegekasse ein Antragsformular, das sie ausfüllen und an Ihre Pflegekasse zurückschicken müssen.
Die meisten Pflegekassen geben Ihnen auch die Möglichkeit, ihren Antrag online auszufüllen.
Sollten Sie mit diesem Antragsformular nicht alleine zurechtkommen, dann sollten Sie sich auf jeden Fall um Unterstützung bemühen. Zum Beispiel bei Ihren Angehörigen.
Sie können aber auch Rat und Unterstützung bei den Beratungsstellen der Stadtverwaltung an Ihrem Wohnort, oder aber bei Beratungsstellen der Krankenkassen einholen.
Gerne helfen Ihnen aber auch die Pflege-Scouts, beim Ausfüllen des Antrags.
WICHTIG:
Wenn Sie beim Ausfüllen des Antrages im Moment etwas nicht angeben können, dann können Sie eine Antwort zu diesem Punkt auch erst einmal zurückstellen und jederzeit den Antrag ergänzen oder korrigieren.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause bei Ihnen statt. Die Gutachterin oder der Gutachter hat nicht sehr viel Zeit. Erfahrungsgemäß etwa eine Stunde.
In dieser kurzen Zeit muss sie oder er so viel wie möglich über Sie erfahren, damit eine sachgerechte Beurteilung erfolgen kann.
Sie müssen diese Zeit deshalb gut nutzen.
Bereiten Sie sich gut vor.
Die Pflege-Scouts werden Sie gerne dabei unterstützen Rufen Sie an: 0176 -76 73 53 16