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Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden, dann ist es gut, wenn Sie eine Vollmacht besitzen. Damit ist für den Ernstfall bereits festgelegt, wer Sie bei wichtigen Entscheidungen vertreten soll. Denn weder Ehepaare noch Kinder können dies automatisch. Wer hier nicht vorsorgt, der riskiert, dass ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird.
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